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Hochspeyer
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Grundsteuer
Grundsteuer A: 290% des Grundsteuermessbetrages
Grundsteuer B: 350% des Grundsteuermessbetrages
Gewerbesteuer: 365% des Gewerbesteuermessbetrages
Wegebaubeitrag: 5,11 Euro je Hektar
Hundesteuer
Erster Hund: 65,00 Euro pro Jahr
Zweiter Hund: 95,00 Euro pro Jahr
Weitere Hunde: 120,00 Euro pro Jahr
Erster Kampfhund/gefährlicher Hund: 450,00 Euro pro Jahr
Zweiter Kampfhund/gefährlicher Hund: 700,00 Euro pro Jahr
Zu Beginn des neuen Jahres 2011 erhalten alle betroffenen Personenkreise Änderungsbescheide. Diese Änderungsbescheide werden mit Dauerwirkung erlassen und gelten bis zur nächsten Änderung der Berechnungsgrundlagen fort.
Energieversorgung, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung liegen im Aufgabenbereich der Verbandsgemeindewerke Hochspeyer. Die Gebühren für Strom, Wasser und Abwasser werden vom Rat der Verbandsgemeinde Hochspeyer beschlossen.
Alle aktuellen Tarife und Preise erfahren Sie unter: http:// www.vgw-hochspeyer.de
Wertstoffe oder Müll im Landkreis Kaiserslautern ist nach dem Landesabfallwirtschaftsgesetz (LAbfWG) die Kreisverwaltung Kaiserslautern zuständig. Die gesetzlichen Grundlagen sind in der Abfall- und in der Abfallgebührensatzung
des Landkreises Kaiserslautern geregelt.
Alle wichtigen Informationen zu den gesetzliche Grundlagen:
erfahren Sie unter: http://www.kaiserslautern-kreis.de/abfallwirtschaft/abfallwirtschaft.html