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Entwurf Satzungsänderung

 

 
   
   

Entwurf

Satzungsänderungen für Sportverein Grün-Weiß Hochspeyer e.V.

 

Änderung Ziffer XI. Auflösung der Satzung, die alte Fassung wird durch die neue Fassung ersetzt:

 

 

Alte Fassung

Neue Fassung

 

 

XI. Auflösung

 

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer mit diesem Punkt der Tagesordnung einberufenen Mitgliederversammlung mit dreiviertel Mehrheit beschlossen werden. Der Vorstand ist gehalten, mit der Abmeldung beim Verband das Beschlussprotokoll von der Mitgliederversammlung vorzulegen und gleichzeitig den Kreisverband und den Diözesanverband vom Auflösungsbeschluss in Kenntnis zu setzen.

 

Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an die Pfarrgemeinde Hochspeyer.

 

XI. Auflösung und Verschmelzung des Vereins

 

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur von einer besonders zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Hochspeyer, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zur Gründung eines Sportvereins in der Gemeinde Hochspeyer zu verwenden hat.
  2. Die Fusion des Vereins mit dem Turn- und Sportverein 1882 Hochspeyer e.V. kann nur von einer besonders zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Bei einer solchen Fusion muss gewährleistet sein, dass das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet wird.
  3. Der Beschluss einer Auflösung oder Fusion des Vereins bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen.

 

 

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