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Entwurf
Satzungsänderungen für Sportverein Grün-Weiß Hochspeyer e.V.
Änderung Ziffer XI. Auflösung der Satzung, die alte Fassung wird durch die neue Fassung ersetzt:
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Alte Fassung |
Neue Fassung |
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XI. Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer mit diesem Punkt der Tagesordnung einberufenen Mitgliederversammlung mit dreiviertel Mehrheit beschlossen werden. Der Vorstand ist gehalten, mit der Abmeldung beim Verband das Beschlussprotokoll von der Mitgliederversammlung vorzulegen und gleichzeitig den Kreisverband und den Diözesanverband vom Auflösungsbeschluss in Kenntnis zu setzen.
Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an die Pfarrgemeinde Hochspeyer. |
XI. Auflösung und Verschmelzung des Vereins
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