Der Ortsgemeinderat kann für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder zu abschließenden Entscheidungen Ausschüsse bilden. Die Ausschüsse setzen sich entweder nur aus Ratsmitgliedern oder aus Ratsmitgliedern und sonstigen wählbaren Bürgern zusammen; mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder sollen jedoch Ratsmitglieder sein.Nähere Regelungen über die Ausschüsse trifft der Ortsgemeinderat in der Hauptsatzung. Die Ausschussmitglieder sind ebenfalls ehrenamtlich tätig. Die Mitglieder der Ausschüsse sowie deren Stellvertreter werden auf Grund von Vorschlägen der im Ortsgemeinderat vertretenen politischen Gruppen gewählt.




